Beschreibung und Ziel der Schulung
Fahrgerüste eignen sich hervorragend zur sicheren Durchführung von Arbeiten in der Höhe. Beim Auf- und Abbau sowie bei der eventuellen Beförderung von Fahrgerüsten müssen unbedingt die betreffenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Nach dieser Schulung wissen Sie, wie Sie Fahrgerüste verantwortungsbewusst und sicher auf- und abbauen, Inspektionen und Prüfungen an Fahrgerüsten durchführen, Arbeiten mit Fahrgerüsten sicher ausführen und Risiken bei diesen Arbeiten auf ein Mindestmaß beschränken.
Inhalt
Die Schulung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Die gelernte Theorie wird direkt in die Praxis umgesetzt. Dies verleiht der Schulung einen interaktiven Charakter.
Die Schulung wird mit einem Kompetenztest (Praxis) abgeschlossen. Unsere erfahrenen, fachkundigen Schulungsleiter sorgen dafür, dass Sie gut auf den Kompetenztest vorbereitet sind.
Bemerkungen
Sie erhalten nach Ablauf der Schulung ein Zertifikat sowie eine Teilnahmebescheinigung im Kreditkartenformat, die Sie am Arbeitsstandort vorzeigen können. Diese werden Ihnen per Post zugeschickt.
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Möchten Sie ebenfalls Ihre Befugnis erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter auf.
Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer Schulungszentren Für alle, die mit Fahrgerüsten arbeiten Schulung mit interaktivem Charakter
Themen
- Gerüstmodelle
- Qualitätsmerkmale
- Wartung von Fahrgerüsten
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Inspektion und Prüfungen
- Belastungen und Stabilität
- Auf- und Abbau
- Aufstellungsorte
- Beförderung
- Besteigung
- Verankerungen
- Praxisübungen
- Spezielle Konstruktion
Praktische Informationen
- Schulungsort: Gruppenschulungen werden an jedem gewünschten Standort mit einem zugelassenen Schulungsraum oder in einem der Schulungszentren von Boels durchgeführt.
- Dauer: Ein Tag
- Max. Gruppengröße: 10 Teilnehmer
- Teilnahmebedingungen: Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Zertifizierung: Befähigte Person laut Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1203 §2)
- Gültigkeitsdauer: Unbefristet (Jährliche Unterweisung ist Pflicht)